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Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich seit Juli 2004 nach dem "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" (RVG) mit Vergütungsverzeichnis (VV), das die "Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung" (BRAGO) ablöst.
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren bestimmt sich in der Regel nach dem Gegenstandwert eines Auftrages und nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Für die außergerichtliche Beratung sowie die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens ist statt gesetzlich vorgegebener Gebühren der Abschluss einer Gebührenvereinbarung vorgesehen.
Sofern der Rechtsuchende Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist und sich die anwaltliche Tätigkeit in einem ersten Beratungsgespräch erschöpft, beträgt die Beratungsgebühr höchstens 190,00 € (zzgl. USt.).
Hinsichtlich der zu erwartenden Höhe der Anwaltsgebühren informieren wir Sie selbstverständlich gerne vor Mandatsannahme. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.
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